Stephan Ebnöther, lic. oec. publ., Treuhänder mit eidg. Fachausweis – aktualisiert am 5. Oktober 2026

Das Geschäftsjahr 2026 dauert noch knapp drei Monate. Viele KMU im Zürcher Unterland – die Schreinerei in Embrach, das Beratungsbüro in Kloten oder die Einzelfirma in Winkel – befassen sich erst im Frühling mit dem Abschluss, wenn die Belege beim Treuhänder liegen. Dann sind die wichtigsten Entscheide aber bereits gefallen: Was bis am 31. Dezember nicht angeschafft, bezahlt oder dokumentiert ist, lässt sich nachträglich kaum mehr korrigieren. Ein Blick auf die Zahlen im Oktober oder November lohnt sich deshalb.

Zwischenabschluss: Wissen, wo Sie stehen

Grundlage jeder Planung ist eine aktuelle Buchhaltung. Sind die Bankkonten per Ende September abgestimmt und offene Rechnungen von Kunden und Lieferanten erfasst, lässt sich das Jahresergebnis gut hochrechnen. So sehen Sie früh, ob ein Gewinn oder ein Verlust zu erwarten ist – und wie viel Spielraum für Investitionen, Rückstellungen oder Vorsorgeeinzahlungen besteht. Ohne diese Hochrechnung bleiben alle weiteren Massnahmen ein Blindflug.

Investitionen und Abschreibungen planen

Abschreibungen bilden den Wertverlust von Fahrzeugen, Maschinen oder Informatik ab. Sie sind handelsrechtlich vorgeschrieben (Art. 960a OR) und steuerlich abziehbar, soweit sie geschäftsmässig begründet sind (Art. 28 und Art. 62 DBG). Welche Sätze die Steuerbehörden ohne besonderen Nachweis akzeptieren, regelt das Merkblatt A 1995 der Eidgenössischen Steuerverwaltung; das kantonale Steueramt Zürich stützt sich ebenfalls darauf. Einige Normalsätze, jeweils vom Buchwert:

  • Geschäftsmobiliar, Werkstatt- und Lagereinrichtungen: 25%
  • Motorfahrzeuge aller Art, Büromaschinen, EDV (Hard- und Software): 40%
  • Werkzeuge, Geräte, Gerüstmaterial: 45%

Wer vom Anschaffungswert abschreibt, muss die Sätze halbieren. Eine Investition, die ohnehin geplant ist, kann es sich lohnen, noch vor Jahresende zu tätigen, damit sie in den Abschluss 2026 einfliesst. Nur der Steuern wegen etwas zu kaufen, rechnet sich dagegen selten. Wichtig: Unterlassene Abschreibungen lassen sich später nur eingeschränkt nachholen (Merkblatt A 1995, Ziff. 3; Zürcher Steuerbuch Nr. 84.1).

Rückstellungen und Wertberichtigungen

Lassen Ereignisse aus dem laufenden Jahr einen künftigen Geldabfluss erwarten, muss eine Rückstellung gebildet werden (Art. 960e Abs. 2 OR) – etwa für Garantiearbeiten, einen hängigen Rechtsstreit oder ausstehende Rechnungen. Für Kapitalgesellschaften gilt zudem: Die voraussichtliche Steuerschuld für 2026 ist im Abschluss zurückzustellen. Steuerlich abziehbar ist die Steuerrückstellung nur, wenn sie verbucht und offen ausgewiesen wird (Zürcher Steuerbuch Nr. 84.1).

Auch Kundenguthaben und Warenlager verdienen einen kritischen Blick. Zweifelhafte Forderungen werden wertberichtigt, das Lager wird per 31. Dezember vollständig aufgenommen und bewertet. Für pauschale Wertberichtigungen gelten steuerliche Grenzen – die passenden Ansätze klären wir mit Ihnen im Einzelfall. Entscheidend ist in jedem Fall eine saubere Dokumentation.

Lohn, Dividende und Vorsorge

Inhaberinnen und Inhaber einer GmbH oder AG sollten vor Jahresende festlegen, wie sie sich entschädigen: Ein Lohn ist im laufenden Jahr abzurechnen, über Dividenden entscheidet die Generalversammlung nach dem Abschluss. Die Aufteilung beeinflusst Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und die eigene Vorsorge.

Bei der Säule 3a gelten 2026 unverändert folgende Maximalbeträge: CHF 7’258 für Erwerbstätige mit Pensionskasse, für Selbständige ohne Pensionskasse 20% des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’288. Massgebend ist der Zahlungseingang bis 31. Dezember. Neu ist 2026 erstmals eine Nachzahlung für Beitragslücken ab dem Jahr 2025 möglich – allerdings nur, wenn zuvor der ordentliche Maximalbetrag für 2026 voll einbezahlt wurde.

Inventar, Belege und Abgrenzungen

Zum Jahreswechsel gehören einige Pflichtarbeiten: Inventar und angefangene Arbeiten aufnehmen, Kassenbestand festhalten, Bank- und Kreditkartenauszüge per 31. Dezember sichern sowie Aufwand und Ertrag periodengerecht abgrenzen. Geschäftsbücher und Buchungsbelege sind zehn Jahre aufzubewahren (Art. 958f OR). Wer seine Belege laufend digital ablegt, spart sich im Januar viel Sucharbeit.

Was das für Sie bedeutet

Planen Sie im November einen kurzen Abschlusstermin ein. Mit einem aktuellen Zwischenabschluss lassen sich Investitionen, Rückstellungen, die Entschädigung der Inhaber und die Säule 3a gezielt aufeinander abstimmen – solange das Jahr noch offen ist. Wir begleiten KMU in Winkel, Bülach, Kloten, Embrach, Dielsdorf, Winterthur und im ganzen Zürcher Unterland durch den Jahresabschluss. Was wir konkret übernehmen, lesen Sie auf der Seite Buchhaltung.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer Situation erreichen Sie uns unter 043 543 04 45.