Am Freitagvormittag, 28. August 2026, zog eine Superzelle über den Kanton Zürich. Besonders getroffen hat es Winterthur und das Zürcher Unterland: Hagelkörner von über fünf Zentimetern Durchmesser schlugen Fenster und Dachflächen ein, verbeulten Storen und beschädigten Tausende von Fahrzeugen. Innert 30 Minuten gingen im Kanton rund 450 Notrufe ein, rund 60 Personen wurden verletzt. Erste Schätzungen gehen von einer Schadensumme im Bereich von 30 Millionen Franken aus.

Für unsere Eigentümerschaften und Mieterschaften stellt sich jetzt dieselbe Frage: Was übernimmt die Gebäudeversicherung – und was muss ich selber melden? Die Abwicklung läuft über zwei Kanäle, und die Trennlinie ist einfacher, als sie wirkt.

Die Trennlinie: fest verbaut oder beweglich

Alles, was fest zum Gebäude gehört, ist im Kanton Zürich obligatorisch bei der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) versichert. Alles, was beweglich ist, gehört zum Hausrat oder zum Fahrzeug – und läuft über die private Versicherung der jeweiligen Person.

Weg 1: Gebäudeschaden – Meldung durch die Verwaltung

Diese Schäden erfassen und melden wir gesammelt bei der GVZ. Sie müssen dafür nichts unternehmen:

  • Dach, Ziegel und Spenglerarbeiten
  • Fassade, Fenster und Dachflächenfenster
  • Fest montierte Storen und Rollläden
  • Oberlichter, Wintergarten, Balkonverglasung
  • Wasserschaden am Gebäude als Folge der beschädigten Gebäudehülle

Gebäude sind bei der GVZ zum Neuwert versichert, der Selbstbehalt beträgt 500 Franken pro Schadenfall. Sofort- und Notmassnahmen sowie Aufräum- und Entsorgungskosten sind mitversichert.

Weg 2: Eigener Schaden – Meldung durch Sie selbst

Hier hat die Verwaltung keinen Zugriff auf Ihre Police. Diese Schäden melden Sie bitte direkt Ihrer eigenen Versicherung:

  • Möbel, Elektronik, Teppiche, Vorhänge
  • Gartenmöbel, Sonnenschirm, Grill, Pflanzen
  • Velos, E-Bikes, Kinderwagen
  • Auto und Motorrad (Teilkasko)
  • Wasserschaden am Mobiliar durch ein offen gelassenes Fenster

Zuständig ist Ihre Hausrat- beziehungsweise Mobiliarversicherung, bei Fahrzeugen die Teilkasko. Deckung und Selbstbehalt richten sich nach Ihrer persönlichen Police.

Im Detail: Wer ist zuständig?

Beschädigt wurdeZuständigBemerkung
Dach, Ziegel, BlechGVZMeldung durch die Verwaltung, Notabdichtung wird sofort ausgelöst
Fenster und FassadeGVZAuch bei Schäden im Sonderrecht, sofern Gebäudebestandteil
Lamellenstoren, RolllädenAbklärungHäufigster Streitpunkt – siehe Hinweis unten
Sonnenstore an der FassadeGVZFest montiert = Gebäude; der Sonnenschirm auf der Terrasse dagegen nicht
Solaranlage auf dem DachAbklärungJe nach Ausführung Gebäude oder separate Police – wir klären das ab
Möbel, Elektronik, TeppicheSelber meldenHausratversicherung der Eigentümerin bzw. des Mieters
Gartenmöbel, Pflanzen, VeloSelber meldenHausrat, teilweise nur mit Zusatzdeckung für den Aussenraum
Auto auf dem BesucherparkplatzSelber meldenTeilkasko, unabhängig vom Standort
Wasser durch offenes FensterSelber meldenNicht GVZ-gedeckt, da durch zumutbare Massnahmen vermeidbar

Achtung bei Lamellenstoren

Die GVZ betrachtet Lamellenstoren als Sonnen- und nicht als Wetterschutz: Bei Hagel gehören sie hochgezogen. Ein reiner Schönheitsschaden – Dellen ohne Beeinträchtigung der Funktion – wird deshalb regelmässig nicht vergütet. Gedeckt ist der Schaden dann, wenn sich die Store nicht mehr öffnen oder schliessen lässt. Wir dokumentieren die Funktion bei der Schadenaufnahme deshalb ausdrücklich mit.

Checkliste für Eigentümerinnen und Eigentümer

  1. Fotografieren, bevor aufgeräumt wird. Übersicht und Detail, mit Datum. Sowohl die GVZ als auch private Versicherer schätzen den Schaden anhand des Zustands vor der Reparatur.
  2. Notmassnahmen sofort auslösen. Abdichten, Wasser ableiten, Sicherheit herstellen. Diese Kosten sind versichert – Rechnungen bitte aufbewahren.
  3. Schaden der Verwaltung melden. Wir erfassen alle Schäden der Liegenschaft gesammelt und melden sie der GVZ. Bitte keine Doppelmeldungen, das verzögert die Bearbeitung.
  4. Keine Reparatur ohne Freigabe vergeben. Ausgenommen sind Notmassnahmen. Wir holen die Offerten ein und koordinieren die Handwerker.
  5. Eigenen Hausrat separat melden. Beschädigtes Mobiliar, Gartenmöbel oder Fahrzeuge laufen über Ihre persönliche Police.

Checkliste für Mieterinnen und Mieter

  1. Schäden an der Wohnung sofort der Verwaltung melden – undichte Fenster, defekte Storen, Wassereintritt, mit Foto und kurzer Beschreibung.
  2. Schadenminderungspflicht wahrnehmen: Wasser aufnehmen, Möbel wegstellen, Fenster schliessen. Das ist mietrechtlich Ihre Pflicht.
  3. Eigenen Hausrat bei der eigenen Versicherung melden. Die Gebäudeversicherung deckt Ihr Mobiliar nicht – auch dann nicht, wenn das Wasser durch das Gebäude eingedrungen ist.
  4. Fahrzeuge über die Teilkasko abwickeln, unabhängig vom Parkplatz.

Geduld bei der Bearbeitung

Bei der GVZ sind nach dem Ereignis sehr viele Meldungen eingegangen, das Meldesystem war zeitweise überlastet. Erfahrungsgemäss dauert es nach einem Grossereignis mehrere Wochen, bis die Schadenexperten vor Ort sind. Dokumentieren Sie deshalb sorgfältig – das ist die beste Absicherung gegen Verzögerungen. Notmassnahmen dürfen und sollen Sie jederzeit ohne Rückfrage veranlassen.

Ihre Meldung an uns

Am schnellsten geht es per E-Mail mit Fotos, Adresse und Stockwerk sowie einer kurzen Beschreibung, was beschädigt ist: info@skytreuhand.ch. Für dringende Gebäudeschäden erreichen Sie die GVZ-Schadenhotline rund um die Uhr unter 0800 442 442.

Die Angaben beruhen auf den publizierten Grundlagen der GVZ und geben den Regelfall wieder. Massgebend ist im Einzelfall der Entscheid der zuständigen Versicherung.