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Nebenkostenabrechnung: Was Mieterinnen, Mieter und Eigentümerschaften wissen müssen

Die jährliche Nebenkostenabrechnung sorgt regelmässig für Rückfragen – sowohl bei Mietparteien als auch bei Eigentümerschaften. Ein Überblick über die wichtigsten Grundlagen.

Was gehört in die Nebenkosten?

Nebenkosten umfassen jene Betriebskosten, die im Mietvertrag ausdrücklich als separat verrechenbar vereinbart sind – etwa Heizung, Warmwasser, Hauswartung oder allgemeiner Stromverbrauch. Nicht dazu gehören Kosten, die üblicherweise im Nettomietzins enthalten sind, wie der Unterhalt der Bausubstanz.

Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch

Wo immer möglich, sollten Nebenkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden, etwa über Wärmezähler. Das erhöht die Transparenz und schafft einen Anreiz zum sparsamen Umgang mit Energie. Eine sauber dokumentierte Abrechnung mit Belegen beugt Rückfragen und Einsprachen vor.

Unsere Empfehlung

Für Vermieterinnen und Vermieter sowie STWEG lohnt sich eine digitale, nachvollziehbare Abrechnung, auf die Mietparteien und Eigentümerschaften jederzeit zugreifen können. Sky Treuhand AG übernimmt die Nebenkostenabrechnung für Miet- und Stockwerkeigentumsliegenschaften im Zürcher Unterland – transparent, digital und nach tatsächlichem Verbrauch.

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