Erbvorbezug oder Schenkung: Was ist steuerlich sinnvoller?
Wer zu Lebzeiten Vermögen an die nächste Generation weitergeben möchte, steht oft vor der Frage: Erbvorbezug oder Schenkung? Beide Formen haben unterschiedliche rechtliche und steuerliche Auswirkungen.
Der Unterschied
Ein Erbvorbezug wird auf den späteren Erbteil der begünstigten Person angerechnet und dient dazu, die spätere Erbteilung vorwegzunehmen bzw. vorzubereiten. Eine Schenkung ist eine freiwillige, in der Regel nicht anrechenbare Zuwendung – sofern nichts anderes vereinbart wird.
Steuerliche Aspekte
Je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad fallen bei Schenkungen und Erbvorbezügen unterschiedliche Schenkungs- bzw. spätere Erbschaftssteuern an; direkte Nachkommen sind in vielen Kantonen – so auch im Kanton Zürich – von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Die konkrete Steuerfolge hängt jedoch immer vom Einzelfall ab und sollte vorgängig geprüft werden.
Unsere Empfehlung
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