Erneuerungsfonds bei STWEG: Wie viel ist genug?
Der Erneuerungsfonds ist das finanzielle Rückgrat jeder Stockwerkeigentümergemeinschaft. Er sichert, dass grössere Sanierungen – etwa Dach, Fassade oder Heizung – finanziert werden können, ohne dass Eigentümerinnen und Eigentümer kurzfristig hohe Sonderbeiträge leisten müssen.
Faustregeln zur Äufnung
Als grobe Orientierung legen die meisten Stockwerkeigentümergemeinschaften jährlich rund 0,2 bis 0,5 % des Gebäudeversicherungswerts in den Erneuerungsfonds zurück; der Schweizerische Stockwerkeigentümerverband empfiehlt als Richtwert rund 0,3 % pro Jahr, bis der Fonds längerfristig 6 bis 8 % des Gebäudeversicherungswerts erreicht. Bei älteren Gebäuden, absehbaren Grossinvestitionen oder als zusätzliche Sicherheitsmarge kann auch ein höherer Beitrag von rund 1 % sinnvoll sein.
Warum eine Planung über mehrere Jahre wichtig ist
Ein reiner Blick auf den aktuellen Kontostand reicht nicht aus. Sinnvoll ist ein mehrjähriger Sanierungs- und Finanzplan, der absehbare Erneuerungen mit den voraussichtlich verfügbaren Mitteln abgleicht. So lassen sich Sonderbeiträge frühzeitig erkennen und über mehrere Jahre planen statt kurzfristig zu überraschen.
Wie wir unterstützen
Im Rahmen der STWEG-Verwaltung begleitet Sky Treuhand AG die Planung des Erneuerungsfonds, erstellt die Kostenübersicht für die Eigentümerversammlung und zeigt auf, wann eine Anpassung der jährlichen Beiträge sinnvoll ist.
