Sorgloser Lebensabend dank optimaler Vorsorge

Testament, Vorsorgeauftrag, Willensvollstreckung und Erbenvertretung

Es ist immer wieder zu beobachten, wie es nach dem Tod eines Angehörigen oder Nahestehenden beziehungsweise bei einem akuten gesundheitlichen Problem zu unschönen Szenen bis hin zu Gerichtsprozessen oder der Involvierung der KESB kommt. Auslöser dafür ist vielfach, dass die verstorbene oder nicht mehr handlungsfähige Person nicht oder nur ungenügend definiert hat, wie Betreuung und Unterstützung im Falle eines Handycaps aussehen sollte, wie die Erbmasse verteilt werden muss und wer mit der Vollstreckung der Erbteilung betraut wird.

Um Ihnen einen sorglosen Lebensabend zu gewähren, kann Ihnen die Sky Treuhand AG Unterstützung aus einer Hand anbieten, um die oben genannten Probleme zu vermeiden:

Testament

Ein durchdachtes Testament vermeidet Streitigkeiten im Kreise der Familie und hilft schlussendlich den Hinterbliebenen. Folgende Aspekte müssen in einem Testament berücksichtigt werden:

  • Absicherung bzw. Maximalbegünstigung des überlebenden Ehegatten; in Frage kommen hier Erbschaftsvertrag, Nutzniessung oder Wohnrecht, je nach Ihrer persönlichen Präferenz
  • Berücksichtigung bzw. Ausgleich allfälliger Vorbezüge Ihrer Kinder
  • Frei verfügbare Erbschaftsquote, die nicht durch Pflichtanteile blockiert ist
  • Fortbestand Ihrer Unternehmung
  • Vermächtnisse an Patenkinder und andere, nahestehende Personen
  • Was soll mit Ihren persönlichen Dingen und Ihren Tieren geschehen

Wir stellen mit Ihnen zusammen sicher, dass alle Aspekte berücksichtigt werden und Ihrem aktuellen Willen entsprechen. Das Testament kann bei der Gemeinde beziehungsweise beim Notariat hinterlegt werden, auf Wunsch auch bei uns in unserem Banksafe. Zudem ist auch angezeigt, das Testament regelmässig zu überprüfen, ob es noch Ihrem Wunsch entspricht; hier können wir nach Vereinbarung die Überprüfungen terminieren.

Vorsorgeauftrag

Das Ziel des am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Erwachsenenschutzrecht ist es, die Selbstbestimmung durch eigene Vorsorge für den Fall eines Schwächezustands zu fördern. Dazu dienen namentlich der Vorsorgeauftrag nach Art. 360 ff. ZGB und die Patientenverfügung nach Art. 370 ff. ZGB.

Inhalt des Vorsorgeauftrags ist es, die persönlichen Angelegenheiten, die Vertretung im Rechtsverkehr und die Verwaltung des Vermögens an eine Person oder Unternehmung zu delegieren für den Fall, dass man urteilsunfähig wird. Dabei muss der Auftraggeber die Aufgaben und Kompetenzen, die er der beauftragten Person übertragen will, genau umschreiben und kann Weisungen für die Erfüllung der Aufgaben erteilen.

Gerne übernehmen wir für Sie ganz spezifisch ausgerichtet auf Ihre individuellen Wünsche Ihre Vertretung auf vertrauensvoller und gegenüber Ihrer Familie transparenten Weise wie zum Beispiel für:

  • Organisation, Korrespondenz und Vergütung von Haushaltshilfen und medizinischer Betreuung (zB Spitex)
  • Abwicklung Ihres Zahlungsverkehrs mit regelmässigem Rapport an Ihre Vertrauenspersonen
  • Koordination der Abrechnungen mit Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung
  • Rechtsverkehr mit Ämtern, Behörden und Verwaltungen
  • Weitere Aufgaben nach Ihren individuellen Wünschen

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung, Registrierung und Aufbewahrung Ihres Vorsorgeauftrags.

Die Umsetzung des Testaments kann auf verschiedene Arten erfolgen, je nachdem, was im Testament vorgesehen ist.

Details zur Variante Erbenvertretung finden Sie hier: Erbenvertretung.
Details zur Variante Willensvollstreckung finden Sie hier: Willensvollstreckung.